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Taxistände

 


 

Das sollten Sie als Fahrgast wissen !


Sie können Taxifahrten von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück als Werbungskosten steuerlich absetzen; dieses auch in Kombination mit dem Kilometergeld bei eigenen PKW und/ oder in Kombination mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Es besteht innerhalb Triers (Pflichtfahrgebiet) grundsätzlich eine Beförderungspflicht, daher darf der Fahrer Ihre Beförderung nicht ablehnen, auch nicht bei einer kurzen Wegstrecke. Eine Beförderung kann z.B. abgelehnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellt.

Sie haben das Recht der freien Taxenwahl auch an Taxenständen, sofern die Vorbeifahrt an wartenden Taxen möglich ist.

Auf Verlangen muss Ihnen eine vollständig ausgefüllte Quittung ausgestellt werden. Wenn Sie z.B. etwas in der Taxe verloren haben sollten, wird es Ihnen möglich sein, Kontakt zu dem Taxenunternehmer aufzunehmen. 4. Sofern Sie nicht anderes bestimmen, ist der kürzeste Weg zum Fahrziel zu wählen. Abweichungen müssen mit Ihnen abgestimmt werden.