Stadtfahrten
Fernfahrten
Kurierdienste
Krankenfahrten
Airport-Shuttle
Chauffeur-Dienste
Stadtrundfahrten

 


 

Direkt, stressfrei und komfortabel zum Arzt
mit Taxi Lamberty


Taxi Lamberty ist der Spezialist für diskrete und komfortable Patientenbeförderung. Wir fahren Sie stressfrei und ohne großes Aufsehen zu ambulanten Behandlungen bei Ärzten oder stationären Aufnahmen und Entlassungen von Krankenhäusern, Kurkliniken usw.

Besonders unsere Patienten, die regelmäßig zur Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie gefahren werden, schätzen unsere diskrete aber fürsorgliche Arbeitsweise. Wir wissen, welch wichtiges Gut die Gesundheit ist und schonen Sie so weit und so viel wir können. Unser Großraumtaxi ist mit 10 Airbags ausgestattet und ermöglicht Ihnen eine bequemen Einstieg und eine optimale Sitzposition, selbstverständlich Rollstuhl- und Behindertengerecht. Pünktliches Erscheinen und ruhiges Warten, gehören ebenso zu unseren Stärken wie Menschlichkeit im Gespräch oder der Stille. Gerne übernehmen wir für Sie die An- und Abmeldung im Krankenhaus oder beim Arzt und stehen Ihnen bei Bedarf hilfsbereit zur Verfügung. Und unsere Freundlichkeit testen Sie beim nächsten mal am besten selbst !

Wer kann eine Patientenfahrt in Anspruch nehmen ?

Patientenfahrten sind insbesondere für Menschen, die sich aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes oder wegen Ihres Alters nicht in der Lage befinden ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen gedacht. r Dies kann beispielsweise eine eingeschränkte Gehfähigkeit oder eine stärkere Sehbehinderung sein, aber auch akute Verletzungen und Erkrankungen. Besonders Rollstuhlfahrer freuen sich über unsere Großraumtaxi mit bequemen Einstiegs- und Transportmöglichkeiten. Genauere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse und den folgenden Patienteninformationen.

Patienteninformation - Fahrkostenregelung 2004

Die Fahrtkostenregelungen für Kranken- und Patientenfahrten haben in 2004 einen deutlichen Wandel erfahren. Wir möchten unsere Kunden umfassend informieren und bieten Ihnen deshalb die aktuellen Fahrtkostenregelungen (siehe unten) als PDF-Datei an. Die Datei kann einfach heruntergeladen werden und steht Ihnen in einem druckfreundlichen Format bereit.

Kurzinformation: Änderungen zur Fahrkostenregelung 2004

1. Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten

- Verordnung ohne Genehmigung durch Krankenkasse
- Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Hin- u. Rückfahrt)
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus)
- Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in Vertragspraxis
  (sowie zur Vor- u. Nachbehandlung dieser OP).

Hier ist neuerdings eine Eigenbeteiligung von min. 5€ und max. 10€ zu entrichten
(10 % der Beförderungskosten).

2. Ausnahmsweise Zulässigkeit für Krankenfahrten-Verordnung bei folgenden ambulanten     Behandlung

- Fahrten zur Dialysebehandlung, Strahlentherapie, Chemotherapie u. sämtliche anderen Fälle von chronischen Erkrankungen.

Hier ist nun immer eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

3. Zuzahlungsregelung / Belastungsgrenze 2004

Grundsatz:
2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Ausnahme:
1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind. Detailiertere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden PDF-Dokument.

Sollten sich Rückfragen Ihrerseits ergeben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung.

 

Patienteninformation - Fahrtkostenregelung 2004

Zum Speichern des Dokumentes auf ihrem Rechner (Download) bitte mit dem Mauszeiger über dem Symbol und dann mit der rechten Maustaste "Ziel speichern unter" (MS Explorer), bzw. "Verknüpfung speichern unter" (Netscape) anwählen.

Zum Lesen der Datein benötigen Sie den Acrobat Reader ab Version 3.X. Der Adobe Acrobat Reader kann hier kostenlos heruntergeladen werden.