|
Taxi Lamberty
ist der Spezialist für diskrete und komfortable Patientenbeförderung.
Wir fahren Sie stressfrei und ohne großes Aufsehen zu ambulanten
Behandlungen bei Ärzten oder stationären Aufnahmen und Entlassungen
von Krankenhäusern, Kurkliniken usw.
Besonders
unsere Patienten, die regelmäßig zur Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie
gefahren werden, schätzen unsere diskrete aber fürsorgliche Arbeitsweise.
Wir wissen, welch wichtiges Gut die Gesundheit ist und schonen Sie
so weit und so viel wir können. Unser Großraumtaxi ist mit
10 Airbags ausgestattet und ermöglicht Ihnen eine bequemen
Einstieg und eine optimale Sitzposition, selbstverständlich
Rollstuhl- und Behindertengerecht. Pünktliches Erscheinen und ruhiges
Warten, gehören ebenso zu unseren Stärken wie Menschlichkeit im
Gespräch oder der Stille. Gerne übernehmen wir für Sie die An- und
Abmeldung im Krankenhaus oder beim Arzt und stehen Ihnen bei Bedarf
hilfsbereit zur Verfügung. Und unsere Freundlichkeit testen Sie
beim nächsten mal am besten selbst !
Wer kann eine Patientenfahrt in Anspruch nehmen ?
Patientenfahrten
sind insbesondere für Menschen, die sich aufgrund Ihres gesundheitlichen
Zustandes oder wegen Ihres Alters nicht in der Lage befinden ein
öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen gedacht. r Dies kann beispielsweise
eine eingeschränkte Gehfähigkeit oder eine stärkere Sehbehinderung
sein, aber auch akute Verletzungen und Erkrankungen. Besonders Rollstuhlfahrer
freuen sich über unsere Großraumtaxi mit bequemen Einstiegs-
und Transportmöglichkeiten. Genauere Informationen erfragen
Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse und den folgenden Patienteninformationen.
Patienteninformation
- Fahrkostenregelung 2004
Die
Fahrtkostenregelungen für Kranken- und Patientenfahrten haben
in 2004 einen deutlichen Wandel erfahren. Wir möchten unsere
Kunden umfassend informieren und bieten Ihnen deshalb die aktuellen
Fahrtkostenregelungen (siehe unten) als PDF-Datei an. Die Datei
kann einfach heruntergeladen werden und steht Ihnen in einem druckfreundlichen
Format bereit.
Kurzinformation: Änderungen zur Fahrkostenregelung 2004
1. Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten
- Verordnung ohne Genehmigung durch Krankenkasse
- Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden
(Hin- u. Rückfahrt)
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus)
- Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in Vertragspraxis
(sowie zur Vor- u. Nachbehandlung dieser OP).
Hier
ist neuerdings eine Eigenbeteiligung von min. 5€ und max. 10€ zu
entrichten
(10 % der Beförderungskosten).
2. Ausnahmsweise Zulässigkeit für Krankenfahrten-Verordnung
bei folgenden ambulanten
Behandlung
-
Fahrten zur Dialysebehandlung, Strahlentherapie, Chemotherapie u.
sämtliche anderen Fälle von chronischen Erkrankungen.
Hier
ist nun immer eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
3.
Zuzahlungsregelung / Belastungsgrenze 2004
Grundsatz:
2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Ausnahme:
1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bei chronisch
Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind.
Detailiertere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden
PDF-Dokument.
Sollten
sich
Rückfragen Ihrerseits ergeben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit
telefonisch zur Verfügung.
Zum
Speichern des Dokumentes auf ihrem Rechner (Download) bitte mit
dem Mauszeiger über dem Symbol und dann mit der rechten Maustaste
"Ziel speichern unter" (MS Explorer), bzw. "Verknüpfung speichern
unter" (Netscape) anwählen.
Zum
Lesen der Datein benötigen Sie den Acrobat Reader ab Version 3.X.
Der Adobe Acrobat Reader kann hier
kostenlos heruntergeladen werden.
|